Hinweis: Telefonische An-, Um- und Abmeldung möglich unter: 03843 75570999
Online An-, Um- und Abmeldung von Abfallbehältern
Beachten Sie bitte, dass die An-, Um- und Abmeldung nur von dem Grundstückseigentümer (Verwalter) vorgenommen werden kann! Mieter wenden sich bitte an Ihren Vermieter! Wird das Grundstück von einem Verwalter betreut und soll der Mieter auch Empfänger des Gebührenbescheides sein, so muss beim Eigenbetrieb eine entsprechende Vollmacht des Grundstückseigentümers für den Mieter vorliegen.
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Grundstückseigentümer