Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, die während des Betreibens eines Gewerbes entstehen.
Zu diesen zählen alle
Abfälle, die in Kapitel 20 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.
Dezember 2001 aufgeführt sind und die nicht vom Landkreis Rostock (öffentlich-rechtlicher
Entsorger) von der Entsorgung ausgeschlossen wurden.
Gewerbliche Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden, sind grundsätzlich dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.
Grundstücke mit teilweiser oder
ausschließlich gewerblicher Nutzung sind an die öffentliche
Abfallentsorgung anzuschließen. Erzeuger und Besitzer von Abfällen haben
hierfür Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im
angemessenen Umfang vorzuhalten, mindestens aber einen Behälter entsprechend
der Mindestanschlusspflicht.
Produktionsspezifische Abfälle und Abfälle, die von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorger ausgeschlossen wurden, müssen von den Gewerbetreibenden selbst entsorgt werden. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung zu beachten.
Neue blaue Tonne
Leider führten Lieferschwierigkeiten dazu, dass sich der Austausch der Papierbehälter weiterhin verzögert. Die Firma ALBA Nord GmbH ist jedoch bemüht, bis zum Ende des Jahres fehlende Behälter zur Verfügung zu stellen.
Bis dahin können Sie Altpapier gebündelt oder gesammelt in einem handlichen Karton zum Leerungstermin in Ihrem Ort bereitstellen oder kostenfrei an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben.
Wir bitten Sie, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und um noch etwas Geduld.
Bei Fragen zum Tonnentausch melden Sie sich bitte bei der Firma ALBA Nord GmbH.
Telefon: 0800 2232555
Mail: papiertonne-lkrostock@alba.info