Gewerbe

Gewerbliche Siedlungsabfälle sind Siedlungsabfälle aus anderen Herkunfts­bereichen als privaten Haushaltungen, die während des Betreibens eines Gewerbes entstehen.

Zu diesen zählen alle Abfälle, die in Kapitel 20 der Anlage der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 aufgeführt sind und die nicht vom Landkreis Rostock (öffentlich-rechtlicher Entsorger) von der Entsorgung ausgeschlossen wurden.

Überlassung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden 

Gewerbliche Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden, sind grundsätzlich dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen.

Grundstücke mit teilweiser oder ausschließlich gewerblicher Nutzung sind an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Erzeuger und Besitzer von Abfällen haben hierfür Abfallbehälter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im angemessenen Umfang vorzuhalten, mindestens aber einen Behälter entsprechend der Mindestanschlusspflicht.

Produktionsspezifische Abfälle

Produktionsspezifische Abfälle und Abfälle, die von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorger ausgeschlossen wurden, müssen von den Gewerbetreibenden selbst entsorgt werden. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung zu beachten.

Hinweis

Neue blaue Tonne

Leider führten Lieferschwierigkeiten dazu, dass sich der Austausch der Papierbehälter weiterhin verzögert. Die Firma ALBA Nord GmbH ist jedoch bemüht, bis zum Ende des Jahres fehlende Behälter zur Verfügung zu stellen.
Bis dahin können Sie Altpapier gebündelt oder gesammelt in einem handlichen Karton zum Leerungstermin in Ihrem Ort bereitstellen oder kostenfrei an den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben.
Wir bitten Sie, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und um noch etwas Geduld. 

Bei Fragen zum Tonnentausch melden Sie sich bitte bei der Firma ALBA Nord GmbH.

Telefon: 0800 2232555
Mail: papiertonne-lkrostock@alba.info