Zum Restabfall gehören z.B.:
Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine Problemstoffe sind.
Abfall, der wegen seiner Verunreinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallfraktion wie z.B. Altpapier oder Altkleidersammlung zugeordnet werden kann.
Nicht zum
Restabfall gehören z.B.:
Bewusst
handeln - Konsumverhalten ändern - Weniger konsumieren und damit das
Abfallaufkommen reduzieren.
Für die Entsorgung gelegentlich anfallender Mehrmengen von Restabfall können handelsübliche Abfallsäcke bis 120 Liter Füllraum genutzt werden.
Der Abfallsack ist mit einem Barcode-Aufkleber zu versehen. Dieser kann telefonisch (03843/755-70999) oder via Formular Barcode-Aufkleber beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft angefordert werden. Der Aufkleber wird unverzüglich per Post versandt. Die Gebühr pro Barcode-Aufkleber beträgt 7,71 €/Stück.
Der befüllte Abfallsack (inkl. aufgeklebtem Barcode-Aufkleber) ist rechtzeitig zum Leerungstag neben dem Restabfallbehälter zur Abfallentsorgung bereitzustellen.
Barcode-Aufkleber sind zeitlich unbegrenzt gültig und können auf Vorrat gekauft werden.
Die Gebühren werden per Bescheid erhoben.
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Rostock anzuschließen. Sie haben die gesamten auf ihrem Grundstück anfallenden Abfälle der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen (§ 6 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock/ AbfeS LRO). Dies bedeutet, dass auch Grundstücke mit teilweiser oder ausschließlich gewerblicher Nutzung an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen sind.
Dabei ist es ohne Belang, welche privatrechtlichen Entsorgungsverträge ggf. zusätzlich bestehen oder bisher bestanden haben, da diese nicht von den satzungsrechtlichen Bestimmungen entbinden.
Wer entgegen § 6 der Abfallentsorgungssatzung seine Anschlusspflicht nicht erfüllt oder entgegen § 7 AbfeS LRO seiner Mindestanschlusspflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig (§ 20 Abs. 1 Nr. 3 und 4 AbfeS LRO). Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeld bis zu 1.000,00 € geahndet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern unter der Telefonnummer 03843/755-70999 oder per Mail via SERVICE@ABFALL-LRO.DE.