Fragen & Antworten

Allgemeine Fragen zur Abfalltonne

Meine Abfalltonne wurde nicht geleert. Was nun?

Bitte informieren Sie umgehend das Bürgerbüro der Abfallwirtschaft mittels Formular oder rufen Sie an. Telefon: 03843 / 755 – 70999
Warten Sie bitte nicht mehrere Tage damit.

Wer kann eine Abfalltonne bestellen?

Abfalltonnen können grundsätzlich nur vom Grundstücks- und Wohnungs-eigentümer, Erbbau- und Wohnungserbbauberechtigten bestellt werden.

Ausnahme: Mieter oder Zustellvertreter können Abfalltonnen bestellen, wenn sie eine Verwaltungsvollmacht des Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümers vorlegen können.

Bis wann muss die Abfalltonne zur Leerung bereitstehen?

Die Abfalltonnen sind am Abfuhrtag rechtzeitig bis 6:00 Uhr an der nächsten öffentlichen Straße zur Leerung bereitzustellen. Die Leerung der Tonnen erfolgt ganztägig bis ca. 17:00 Uhr.

Die Abfalltonne ist defekt.

Bitte informieren Sie das Bürgerbüro der Abfallwirtschaft. Telefon: 03843 / 755 – 70999. Halten Sie auch ihre Objektnummer und, falls Behälter gleichen Typs vorhanden sind, die Behälternummer bereit. Die Behälternummer (siehe Bild) steht auf dem Tonnen-Etikett, welches an der Seitenwand der Abfalltonne  angebracht wurde. 

Fragen zur Restabfalltonne

Wie oft wird die Restabfalltonne geleert?

Die Entleerung der in zugelassenen Abfallbehältern bereitgestellten Restabfälle erfolgt einmal in zwei Wochen (14 täglich) oder einmal in vier Wochen (4wöchentlich). Auf Antrag kann in begründeten Fällen die Entleerung zweimal pro Woche oder wöchentlich erfolgen.

Wie groß muß die Restabfalltonne sein?

Die erforderliche Größe der Restabfalltonne (Mindestanschluss) berechnet sich wie folgt: 10 Liter Tonnenvolumen pro Person und Woche beim Hauptwohnsitz; 5 l pro Person und Woche bei einem Nebenwohnsitz. Hier finden Sie Angaben zu Behältergrößen mit Gebühren.

Fragen zur Bio-Abfalltonne

Muss ich eine Bio-Abfalltonne nutzen?

Ja, es besteht eine Anschlusspflicht.
Hat man die Möglichkeit zum Kompostieren von Bioabfällen auf dem anzuschließenden Grundstück und kann den Kompost dort auch verwerten, so ist auf schriftlichen Antrag (formlos) beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die sog. Eigenkompostierung von Bioabfällen möglich.

Wie oft wird die Bio-Abfalltonne geleert?

Die Entleerung der in zugelassenen Abfallbehältern bereitgestellten Bioabfälle erfolgt einmal in zwei Wochen (14 täglich) oder einmal in vier Wochen (4wöchentlich). Auf Antrag kann in begründeten Fällen die Entleerung zweimal pro Woche oder wöchentlich erfolgen.

Wie groß muss die Bio-Abfalltonne sein?

Die erforderliche Größe der  Bio-Abfalltonne (Mindestanschluss) berechnet sich wie folgt: 5 Liter Tonnenvolumen pro Person und Woche. Hier finden Sie Angaben zu Behältergrößen mit Gebühren.

Bio-Abfalltonne im Sommer
Was sollte man bei Hitze beachten?

  • Die Bio-Abfalltonne möglichst an einen schattigen Standort stellen.
  • Den Deckel der Biotonne nach Befüllung immer schließen.
  • Bioabfälle vor der Entsorgung in Zeitungspapier einwickeln.
  • Biotonne regelmäßig reinigen mit z.B. einem Gemisch aus lauwarmem Wasser und etwas Essigreiniger; danach die Tonne gut austrocknen lassen.

Bio-Abfalltonne im Winter
Was sollte man bei Frostwetter beachten?

  • Die Bio-Abfalltonne möglichst frostsicher z.B. in der Garage oder im Keller aufstellen.
  • Den Boden der Biotonne mit Zweigen oder etwas zerknülltem Zeitungspapier auslegen.
  • Feuchte Bioabfälle erst antrocknen lassen oder in Zeitungspapier eingewickelt in die Tonnen geben.
  • Kurz vor Leerung der Biotonne den Abfall von den Innenwänden vorsichtig mit z.B. einem Spaten lösen.
    Hinweis: Der Entsorger ist nicht verpflichtet eingefrorene Tonnen zu einem späteren Zeitpunkt nachzufahren.

Fragen zur Blauen Tonne für Altpapier

Muss ich eine Blaue Tonne nutzen?

Nein, es besteht keine Anschlusspflicht.
Auf Wunsch wird jedem Haushalt eine kostenfreie 240 L-Tonne, die alle vier Wochen geleert wird, bereitgestellt. Die Blaue Tonne kann beim Eigenbetrieb mittels Formular bestellt werden.

Ich habe viel Papierabfall. Wo kann ich ihn entsorgen?

Zusätzlich anfallendes Altpapier wie Papier, Pappe und Kartonagen kann kostenfrei auf den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben werden.

Fragen zur Gelben Tonne

Was gehört in die Gelbe Tonne?

In die Gelbe Tonne dürfen nur leere Verkaufsverpackungen aus Plastik oder Leichtmetallen wie Aluminium und Weißblech sowie Verbundverpackungen (etwa Getränkekartons) entsorgt werden. Zu den Verpackungen zählen auch sog. Servicevepackungen, die direkt im Handel befüllt werden, wie Coffee to go-Becher oder Boxen für Essen zum Mitnehmen.
Eine Sortierhilfe finden Sie im Abfall-ABC.

Müssen leere Verpackungen ausgewaschen sein?

Leere Verpackungen müssen nicht ausgewaschen sein. Es reicht, wenn sie restentleert bzw. löffelrein sind.

Woher bekomme ich eine Gelbe Tonne?

Auf Wunsch wird jedem Haushalt eine kostenfreie 240 L-Tonne, die alle zwei Wochen geleert wird, bereitgestellt. Die Gelbe Tonne kann beim Eigenbetrieb mittels Formular bestellt werden.

Fragen zum Elektronischen Gebührenbescheid

Den Abfallgebührenbescheid möchte ich als Elektronischen Bescheid erhalten. Was muss ich machen?

Wir bitten um  Zusendung Ihrer E-Mail-Adresse an: srvcbfll-lrd. Sind Sie für das neue Verfahren registriert,  erhalten Sie Ihren Gebührenbescheid per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse.

Wichtig! Zur Bearbeitung geben Sie bitte das Kassenzeichen oder die Objektnummer Ihres Gebührenbescheides an!

Wie kann ich den Elektronischen Gebührenbescheid aufrufen?

Der Elektronische Gebührenbescheid wird über das sog. Abfallportal des Landkreises Rostock bereitgestellt. Nach der Registrierung können Sie sich hier mit Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort anmelden und Ihren Bescheid aufrufen.

Fragen zur Nutzung des Wertstoffhofes

Kann ich auf den Wertstoffhöfen auch ohne eine Nutzerkarte Abfälle abgeben?

Ja, die Vorlage eines aktuellen Ausweisdokumentes ist für die Nutzung der Wertstoffhöfe ausreichend. Der Besitz einer Nutzerkarte ist freiwillig.

Kann ich die Nutzerkarte von jemand anderem, z.B. die meines Partners, meiner Eltern etc., für die Abgabe auf den Wertstoffhöfen nutzen?

Die Nutzerkarten für die Wertstoffhöfe sind personengebunden. Das bedeutet, dass jede Person eine eigene Karte bekommt. Eine gemeinsame Nutzerkarte kann nur ausgestellt werden, wenn beide Personen auf dem Wertstoffhof diesen Wunsch äußern.

Die Nutzerkarte einer anderen Person kann nur genutzt werden, wenn auf dem Wertstoffhof mit der Karte auch eine Vollmacht für Wertstoffhöfe vorgezeigt wird.

Gibt es eine Nutzerkarte für Gewerbetreibende, Vereine, Stiftungen etc., um Abfälle auf den Wertstoffhöfen abzugeben?

Auch Gewerbetreibende, Vereine, Stiftungen etc. erhalten eine Nutzerkarte, um Abfälle in haushaltsüblichen Mengen auf den Wertstoffhöfen abzugeben. Es ist zu beachten, dass die Abfälle nicht im Rahmen ihres Gewerbes angefallen sein dürfen, da Gewerbeabfälle auf den Wertstoffhöfen nicht abgegeben werden dürfen. Abfälle aus Büroräumen, z.B. Stühle, Kaffeemaschinen etc., oder vom Betriebsgelände, wie Grün- oder Strauchschnitt können dagegen abgegeben werden.

Die Nutzerkarte wird nach Vorlage des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes und der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszug oder der Eintragung ins Vereinsregister etc. per Mail an srvcbfll-lrd ausgestellt und per Post versendet.

Kann ich die Bescheide für die Wertstoffhofgebühren digital erhalten?

Ja, schicken Sie dafür Ihre E-Mail-Adresse an srvcbfll-lrd.