Bitte informieren Sie umgehend das Bürgerbüro der Abfallwirtschaft mittels Formular oder rufen Sie an. Telefon: 03843 / 755 – 70999
Warten Sie bitte nicht mehrere Tage
damit.
Abfalltonnen können grundsätzlich nur vom Grundstücks- und Wohnungs-eigentümer, Erbbau- und Wohnungserbbauberechtigten bestellt werden.
Ausnahme: Mieter oder Zustellvertreter können Abfalltonnen bestellen, wenn sie eine Verwaltungsvollmacht des Grundstücks- bzw. Wohnungseigentümers vorlegen können.
Die Abfalltonnen sind am Abfuhrtag rechtzeitig bis 6:00 Uhr an der nächsten öffentlichen Straße zur Leerung bereitzustellen. Die Leerung der Tonnen erfolgt ganztägig bis ca. 17:00 Uhr.
Bitte informieren Sie das
Bürgerbüro der Abfallwirtschaft.
Telefon: 03843 / 755 – 70999. Halten Sie
auch ihre Objektnummer und, falls Behälter gleichen Typs vorhanden sind, die
Behälternummer bereit. Die Behälternummer (siehe Bild) steht auf dem Tonnen-Etikett, welches an der Seitenwand der Abfalltonne angebracht wurde.
Die Entleerung der in zugelassenen Abfallbehältern bereitgestellten Restabfälle erfolgt einmal in zwei Wochen (14 täglich) oder einmal in vier Wochen (4wöchentlich). Auf Antrag kann in begründeten Fällen die Entleerung zweimal pro Woche oder wöchentlich erfolgen.
Die erforderliche Größe der Restabfalltonne (Mindestanschluss) berechnet sich wie folgt: 10 Liter Tonnenvolumen pro Person und Woche beim Hauptwohnsitz; 5 l pro Person und Woche bei einem Nebenwohnsitz. Hier finden Sie Angaben zu Behältergrößen mit Gebühren.
Ja, es besteht eine Anschlusspflicht.
Hat man die Möglichkeit zum Kompostieren von Bioabfällen auf dem
anzuschließenden Grundstück und kann den Kompost dort auch verwerten, so ist
auf schriftlichen Antrag (formlos) beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft die sog. Eigenkompostierung von Bioabfällen
möglich.
Die Entleerung der in zugelassenen Abfallbehältern bereitgestellten Bioabfälle erfolgt einmal in zwei Wochen (14 täglich) oder einmal in vier Wochen (4wöchentlich). Auf Antrag kann in begründeten Fällen die Entleerung zweimal pro Woche oder wöchentlich erfolgen.
Die erforderliche Größe der Bio-Abfalltonne (Mindestanschluss) berechnet sich wie folgt: 5 Liter Tonnenvolumen pro Person und Woche. Hier finden Sie Angaben zu Behältergrößen mit Gebühren.
Nein, es besteht keine Anschlusspflicht.
Auf Wunsch wird jedem Haushalt eine kostenfreie 240 L-Tonne, die alle vier Wochen geleert wird, bereitgestellt. Die Blaue Tonne kann beim Eigenbetrieb mittels Formular bestellt werden.
Zusätzlich anfallendes Altpapier wie Papier, Pappe und Kartonagen kann kostenfrei auf den Wertstoffhöfen des Landkreises abgeben werden.
In die Gelbe Tonne dürfen nur leere Verkaufsverpackungen aus
Plastik oder Leichtmetallen wie Aluminium und Weißblech sowie Verbundverpackungen (etwa Getränkekartons) entsorgt werden. Zu den Verpackungen zählen auch sog. Servicevepackungen, die direkt im Handel befüllt werden, wie Coffee to go-Becher oder Boxen für Essen zum Mitnehmen.
Eine Sortierhilfe finden Sie im Abfall-ABC.
Leere Verpackungen müssen nicht ausgewaschen sein. Es reicht, wenn sie restentleert bzw. löffelrein sind.
Auf Wunsch wird jedem Haushalt eine kostenfreie 240 L-Tonne, die alle zwei Wochen geleert wird, bereitgestellt. Die Gelbe Tonne kann beim Eigenbetrieb mittels Formular bestellt werden.
Wir bitten um Zusendung Ihrer E-Mail-Adresse an: srvcbfll-lrd. Sind Sie für das neue Verfahren registriert, erhalten Sie Ihren Gebührenbescheid per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse.
Wichtig! Zur Bearbeitung geben Sie bitte das Kassenzeichen oder die Objektnummer Ihres Gebührenbescheides an!
Der Elektronische Gebührenbescheid wird über das sog. Abfallportal des Landkreises Rostock bereitgestellt. Nach der Registrierung können Sie sich hier mit Ihrer E-Mail und Ihrem Passwort anmelden und Ihren Bescheid aufrufen.
Ja, die Vorlage eines aktuellen Ausweisdokumentes ist für die Nutzung der Wertstoffhöfe ausreichend. Der Besitz einer Nutzerkarte ist freiwillig.
Die Nutzerkarten für die Wertstoffhöfe sind personengebunden. Das bedeutet, dass jede Person eine eigene Karte bekommt. Eine gemeinsame Nutzerkarte kann nur ausgestellt werden, wenn beide Personen auf dem Wertstoffhof diesen Wunsch äußern.
Die Nutzerkarte einer anderen Person kann nur genutzt werden, wenn auf dem Wertstoffhof mit der Karte auch eine Vollmacht für Wertstoffhöfe vorgezeigt wird.
Auch Gewerbetreibende, Vereine, Stiftungen etc. erhalten eine Nutzerkarte, um Abfälle in haushaltsüblichen Mengen auf den Wertstoffhöfen abzugeben. Es ist zu beachten, dass die Abfälle nicht im Rahmen ihres Gewerbes angefallen sein dürfen, da Gewerbeabfälle auf den Wertstoffhöfen nicht abgegeben werden dürfen. Abfälle aus Büroräumen, z.B. Stühle, Kaffeemaschinen etc., oder vom Betriebsgelände, wie Grün- oder Strauchschnitt können dagegen abgegeben werden.
Die Nutzerkarte wird nach Vorlage des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes und der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszug oder der Eintragung ins Vereinsregister etc. per Mail an srvcbfll-lrd ausgestellt und per Post versendet.
Ja, schicken Sie dafür Ihre E-Mail-Adresse an srvcbfll-lrd.