Wertstoffhöfe

Auf den Wertstoffhöfen werden angenommen:

gebührenpflichtig

Baustellenabfall / Wurzeln / Dispersionsfarbe55,02 €/m³
Bauschutt (mineralisch)49,69 €/m³
Rasenschnitt /Laub lose8,09 €/m³
Restabfall41,87 €/m³
Baum- / Strauchschnitt (ohne Wurzeln), Schreddermaterial12,82 €/m³

gebührenfrei

  • Alttextilien und Schuhe
  • Altmetall
  • Batterien und Kleinakkumulatoren
  • Elektro- und Elektronikaltgeräte
  • CD, DVD und Blu-Ray-Disc
  • Flaschen und Gläser
  • Kunststoffe (nur aus Restabfällen bzw. Sperrmüll)
  • Leichtverpackungen
  • Naturkork
  • Papier, Pappe und Kartonagen
  • Sonderabfälle (schadstoffhaltige Abfälle)
  • Sperrmüll
  • Tintenpatronen und Tonerkartuschen

Die Annahme der Abfälle erfolgt von privaten Haushalten und nach Art und Menge vergleichbar auch von anderen Herkunftsbereichen.

Auf den Wertstoffhöfen werden nicht angenommen:

  • Asbest und asbesthaltige Abfälle
  • Bitumen und teerhaltige Abfälle
  • mineralfaserhaltige Stoffe wie z.B. Steinwolle
  • Baustyropor, HBCD-haltiges Wärmedämmmaterial
  • Kraftfahrzeugteile jeglicher Art einschließlich Betriebsmittel (z.B. Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Öl)
  • Küchenabfälle, Einstreu aus Kleintierhaltung
  • Musik- oder Videokassetten
  • „nicht identifizierbare Abfälle“ (ohne Kennzeichnung bzw. nicht beschriftet)
  • Waffen, Munition, bombenfähige Chemikalien

Nutzung des Wertstoffhofes durch Gewerbetreibende

Ein Gewerbe darf unter bestimmten Voraussetzungen Abfälle auf dem Wertstoffhof anliefern. Zum Beispiel: Der Gewerbetreibende kauft für sein gewerblich genutztes Büro neue Bürostühle. Die Verpackungen der Stühle (Pappe, Folie) und die alten Stühle darf er in haushaltsüblicher Menge auf dem Wertstoffhof anliefern. Oder er mäht auf seinem Gewerbegrundstück den Rasen, schneidet die Hecke. Diese Materialien darf er ebenfalls anliefern.

Voraussetzung ist immer: Der Abfall darf nicht aus seiner gewerblichen Tätigkeit, z.B. Herstellung eines Produktes oder Durchführung einer Dienstleistung stammen!

Wichtig: Seit dem 01.01.2020 benötigen auch Gewerbetreibende, Vereine, Stiftungen etc. für die Anlieferung von Abfällen auf dem Wertstoffhof eine Wertstoffhof-Nutzerkarte. Diese kann beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft beantragt werden. Dafür senden Sie neben dem Personalausweis (Vorder- und Rückseite) der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes auch die Gewerbeanmeldung, den Handelsregisterauszug oder die Eintragung ins Vereinsregister etc. an SERVICE@ABFALL-LRO.DE