28. Okt 2025
Der Kreistag hat die neue Gebührensatzung beschlossen.
Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Rostock sorgt täglich dafür, dass die Abfallentsorgung im gesamten Kreisgebiet zuverlässig funktioniert. Finanziert wird diese wichtige Aufgabe über die Abfallgebühren, die von den Bürgerinnen und Bürgern entrichtet werden.
In den vergangenen Jahren konnten die Gebühren auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Das war möglich, weil es aus früheren Jahren finanzielle Rücklagen gab. Diese sind jetzt jedoch aufgebraucht. Gleichzeitig sind die Kosten für die Abfallentsorgung deutlich gestiegen. Um die anfallenden Kosten weiterhin decken zu können, müssen die Abfallgebühren ab dem 1. Januar 2026 angepasst werden. Der Kreistag hat die neue Gebührensatzung beschlossen.
Die wichtigsten Gründe für die höheren Kosten sind:
Die Kostensteigerung betrifft alle Abfallfraktionen durch notwendige Preisanpassungen in laufenden Verträgen und Neuausschreibungen im aktuellen Kalkulationszeitraum.
Hier ein erster Überblick über die neuen Gebühren ab 2026 pro Person und Jahr:
Zum Vergleich: Der bundesweite Durchschnitt liegt bei etwa 75–80 € für Restabfall und 40–50 € für Bioabfall pro Person. Im Landkreis Rostock beträgt die neue Gebühr für die Leerungen der Rest- und Bioabfalltonne für einen Haushalt mit vier Personen 196,74 € pro Jahr. Mit dieser Anpassung wird sichergestellt, dass die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock weiterhin zuverlässig erfolgen kann.
Neue blaue Tonnen ab August
Ab August dieses Jahres werden im gesamten Landkreis alle Tonnen für Papier und Pappe ausgetauscht. Diese werden, wie bereits die schwarzen Restabfalltonnen und grünen Bioabfalltonnen, mit einem Chip versehen sein, um die Leerungen und den Tonnenbestand zu optimieren.
Die ALBA Nord GmbH wird im Auftrag des Landkreises Rostock die Verteilung der neuen und die Einsammlung der alten Sammelbehälter übernehmen. Der Austausch startet am 4. August 2025 und wird voraussichtlich rund zwölf Wochen dauern.